Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude im Neubau und Bestand
Nach der Energieeinsparverordnung ist die Erstellung eines Energieausweises nicht nur beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden erforderlich, auch Bestandsgebäude müssen bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorweisen können. Darüber hinaus müssen öffentliche Gebäude ab einer Größe von 1000 m² Nutzfläche den Energieausweis sichtbar aushängen.
Wir erstellen Energieausweise auf Grundlage des Bedarfes oder Verbrauches für Wohn- und Nichtwohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung 2009 auf der Gundlage der DIN 4108-6, DIN V 4701-10 oder DIN V 18599.
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